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Ich habe in der Türkei geerbt – wie kann ich den Nachlass auf meinen Namen übertragen lassen?

  • Autorenbild: Av. Serhat TUĞRAL
    Av. Serhat TUĞRAL
  • 17. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Damit Sie die Ihnen im Wege der Erbfolge zugefallenen Vermögenswerte nutzen und darüber verfügen können, müssen diese zunächst auf Sie als Erben übertragen bzw. auf Ihren Namen eingetragen werden. Im Anschluss an diese Übertragung sind in einem zweiten Schritt die Formalitäten im Zusammenhang mit der türkischen Erbschaft- und Schenkungsteuer abzuschließen. Hierzu ist beim zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Anschließend muss eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung („İlişiksiz Belgesi“) eingeholt werden, aus der hervorgeht, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer entrichtet wurde beziehungsweise dass im konkreten Fall keine Steuer zu entrichten ist.


Nach Abschluss dieses Verfahrens können die Erben über die ihnen zugefallenen Nachlasswerte verfügen. Handelt es sich beispielsweise um eine Immobilie, kann diese veräußert werden; handelt es sich um ein Bankguthaben, kann das auf dem Konto befindliche Geld abgehoben werden.


Dabei ist jedoch ein besonders wichtiger Punkt zu beachten: Sämtliche Erben müssen grundsätzlich gemeinsam handeln. Sind mehrere Erben vorhanden, kann ein einzelner Erbe weder den seinem Erbteil entsprechenden Betrag allein von einem zum Nachlass gehörenden Bankkonto abheben noch seinen Anteil an einer Nachlassimmobilie allein an eine Person außerhalb des Kreises der Miterben veräußern.


Können oder wollen nicht sämtliche Erben gemeinsam handeln, ist zur Durchsetzung Ihrer Rechte ein gerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Gericht erforderlich. Je nach Art des Nachlassvermögens kommt insbesondere eine Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft („Ortaklığın Giderilmesi Davası“) oder bei Bankguthaben ein Verfahren zur Aufhebung der gesamthänderischen Bindung („İştirakin Çözülmesi Davası“) in Betracht.


Die vorstehend in ihren Grundzügen dargestellte Übertragung von Nachlassvermögen umfasst zahlreiche Einzelschritte und rechtliche Besonderheiten und erfordert daher eine sorgfältige Begleitung des gesamten Verfahrens. Wenn Sie unsere seit 2009 für Mandanten erbrachten Dienstleistungen in diesem Bereich in Anspruch nehmen möchten, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

 
 
 

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