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Ich habe in der Türkei geerbt – wie kann ich den Nachlass auf meinen Namen übertragen lassen?
Damit Sie die Ihnen im Wege der Erbfolge zugefallenen Vermögenswerte nutzen und darüber verfügen können, müssen diese zunächst auf Sie als Erben übertragen bzw. auf Ihren Namen eingetragen werden. Im Anschluss an diese Übertragung sind in einem zweiten Schritt die Formalitäten im Zusammenhang mit der türkischen Erbschaft- und Schenkungsteuer abzuschließen. Hierzu ist beim zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Anschließend muss eine sogenannte Unbedenklichke
Av. Serhat TUĞRAL
17. Aug.2 Min. Lesezeit


Mir wurde ein Testament zugestellt, was sollte ich machen?
Nach dem Tod Ihres Erblassers wurde Ihnen von einem türkischen Gericht ein Testament zugestellt. In dem zugestellten Schriftstück wurde...
Av. Serhat TUĞRAL
19. Sept. 20233 Min. Lesezeit


Erbrecht im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr
Im Bereich von erbrechtlichen Fragen im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr können wir Sie kompetent unterstützen. Hierzu bieten wir Ihnen...

RA Kemal KARAMAN
24. Jan. 20231 Min. Lesezeit


Was ist ein Erbschein (Erbschaftserklärung)?
Der Erbschein (früher im Türkischen als „Veraset İlamı“ bezeichnet) ist eine Urkunde, aus der hervorgeht, dass eine Person zu den Erben des Verstorbenen gehört und welcher Erbteil ihr zusteht. Diese Urkunde wird entweder von den Gerichten oder von den Notaren ausgestellt. Um die sich aus der Erbenstellung ergebenden Rechte und Befugnisse ausüben zu können, ist die Einholung eines Erbscheins erforderlich. Damit der Erbschein von einem Notar ausgestellt werden kann, darf unter
Av. Serhat TUĞRAL
29. Okt. 20222 Min. Lesezeit
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