Was ist ein Erbschein (Erbschaftserklärung)?
- Av. Serhat TUĞRAL
- 29. Okt. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Aug.
Der Erbschein (früher im Türkischen als „Veraset İlamı“ bezeichnet) ist eine Urkunde, aus der hervorgeht, dass eine Person zu den Erben des Verstorbenen gehört und welcher Erbteil ihr zusteht. Diese Urkunde wird entweder von den Gerichten oder von den Notaren ausgestellt. Um die sich aus der Erbenstellung ergebenden Rechte und Befugnisse ausüben zu können, ist die Einholung eines Erbscheins erforderlich.
Damit der Erbschein von einem Notar ausgestellt werden kann, darf unter den Erben des Verstorbenen keine Person vorhanden sein, die einen Auslandsbezug begründet. War beispielsweise der Verstorbene türkischer Staatsangehöriger, befindet sich unter seinen Erben jedoch eine Person, die mit behördlicher Genehmigung aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden ist und Inhaber einer sogenannten „Mavi Kart“ (Blauen Karte) ist, kann der Erbschein nicht durch einen Notar ausgestellt werden. In diesem Fall muss der Erbschein zwingend durch ein Gericht erteilt werden.
Die Gerichte erteilen Erbscheine in der Regel innerhalb sehr kurzer Zeit. Bestehen jedoch Unklarheiten hinsichtlich der Erben oder der Erbfolge, kann sich das Verfahren entsprechend verlängern. Die von den Gerichten ausgestellten Erbscheine enthalten QR-Codes, anhand derer die elektronische Signatur des Dokuments überprüft werden kann. Dies erleichtert die Vorlage eines gerichtlich ausgestellten Erbscheins bei türkischen Behörden erheblich.
Soll der Erbschein hingegen bei ausländischen Behörden vorgelegt werden, muss seine Echtheit durch eine Apostille bestätigt werden. Für Erbscheine, die von türkischen Gerichten ausgestellt wurden, wird die Apostille vom Vorsitz der Justizkommission erteilt, der das betreffende Gericht zugeordnet ist. Auch dieses Verfahren wird in der Regel zügig und innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen.
Wenn Sie einen Erbschein benötigen, um Ihre erbrechtlichen Rechte und Befugnisse wahrzunehmen, und diesen für die Verwendung in Ihrem Aufenthaltsstaat mit einer Apostille versehen lassen möchten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Nach Unterzeichnung des Ihnen übersandten Vertrages und Eingang der erforderlichen Zahlungen führen wir die notwendigen Schritte für Sie so schnell wie möglich durch. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihres konkreten Erbfalls sowie Ihre individuellen Bedürfnisse.





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